Förderung von Maßnahmen aus dem Landschaftsplan und zur Verbesserung des Stadtbildes auf Vorschlag des Umweltausschusses
19.10.2009
Der Stadtrat der Stadt Wörth a. d. Donau hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 folgende Förderungen beschlossen:
a) Laubbaumaktion im Satzungsgebiet:
Für das Pflanzen eines Laubbaumes (vorzugsweise Obstbaum) im Satzungsgebiet der Stadt Wörth mit Wirkung auf öffentliche Straßen gewährt die Stadt einen Zuschuss von 50,-- € (in Ausnahmefällen 100,--€) pro Baum und Anwesen.
b) Ortsrandbegrünung lt. Landschaftsplan:
Für die Eingrünung von Anwesen am Ortsrand in Form von Hecken (keine Nadelgehölze) oder Anlegen einer Obstbaumreihe gewährt die Stadt einen Zuschuss von 20,-- €/10 lfd. Meter. Die Gehölze müssen standortgerecht und heimisch sein (max. 100,-- €/Anwesen).
c) Beseitung von Thujenhecken:
Für das Beseitigen von Thujenhecken und Pflanzen von heimischen Hecken (vorzugsweise Hainbuche od. Liguster) gewährt die Stadt einen Zuschuss von 20,-- €/10 lfd. Meter (max. 100,-- €/Anwesen).
d) Beseitigung von Zäunen entlang öffentlicher Straßen und Wege:
Für das Beseitigen von Zäunen entlang von öffentlichen Straßen und Wegen gewährt die Stadt einen Zuschuss von 20,-- €/10 lfd. Meter (max. 100,-- €/Anwesen).
Der Budgetrahmen wird auf 1.500 Euro festgesetzt. Die Maßnahmen werden auf den Ortsteil Hofdorf erweitert, solange die Aktion "Unser Dorf hat Zukunft" läuft.
